EINSTIEG  N° 19  /  80
Glossar

Fälligkeit

Teil des Themas Derivate und Kontrakte.

Definition

Fälligkeit, oder Verfall, ist das Datum, an dem ein befristeter Futures-Kontrakt abgerechnet wird und zu existieren aufhört.

Aktienindex-Futures verfallen üblicherweise vierteljährlich im März, Juni, September und Dezember. Perpetual-Kontrakte haben keine Fälligkeit und verwenden stattdessen ein Funding-Intervall.

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